Freie Fahrt für Ihr Leben
Dieser Beitrag wurde uns dankenswerter Weise vom Kreis Feuerwehr Verband Aschaffenburg zur Verfügung gestellt
Die Feuerwehren und der Rettungsdienst sind immer für Sie da!
Jeden Tag, 24 Stunden, 365 Tage im Jahr, egal ob Rosenmontag, Karfreitag, 1. Mai, Kirchweih, Heiligabend oder Silvester. Wenn Sie uns brauchen, kommen wir und zwar sofort.
Vorausgesetzt man lässt uns!
Bitte denken auch Sie daran und parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass Feuerwehr und Rettungsdienst jederzeit ungehindert passieren können.
Um die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren, haben das Mömbriser Ordnungsamt und die Feuerwehr in Mömbris eine gemeinsame Aktion unter dem Motto „Freie Fahrt für Ihr Leben“ aktuell ins Leben gerufen.
Am 25. April war die Drehleiter aus Mömbris zusammen mit dem Ordnungsamt in den Ortsteilen Mömbris, Strötzbach, Mensengesäß, Niedersteinbach und Brücken unterwegs. Mit ihrer Länge von über zehn Metern braucht die Drehleiter sehr viel Platz beim Rangieren. Hier wurde es an der ein oder anderen Stelle knapp. Mal waren es unachtsam geparkte Autos, mal ganz einfach bauliche Gegebenheiten, die den Fahrer vor einige Probleme stellten.
Am 28. April war dann das neueste Fahrzeug aus dem Markt Mömbris im Einsatz: Der Rüstwagen aus Königshofen. Dieser ist zwar nicht ganz so lang wie die Drehleiter, trotzdem jedoch ähnlich anfällig für im Kurvenbereich abgestellte Fahrzeuge. An diesem Tag wurden die Ortsteile Königshofen, Schimborn und Daxberg befahren.
Ordnungsamt und Feuerwehren waren mit dem Start der Aktion zufrieden, die nun regelmäßig wiederholt werden soll.
Obwohl es an vielen Stellen knapp wurde, kann man doch festhalten, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger in Mömbris darauf geachtet haben, genug Platz für Einsatzfahrzeuge frei zu halten.
Die Bürgerinnen und Bürger, die an den jeweiligen Tagen auf die Aktion aufmerksam wurden, zeigten Verständnis und lobten die Aktion.
Parken, Halten & Verkehrszeichen
Beachten Sie bitte unbedingt die Verkehrszeichen und Verkehrsregeln, die das Halten und Parken regeln.
Zeichen 283 absolutes Halteverbot Zeichen 286 eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot)
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Auch ohne Verkehrszeichen 283 gilt absolutes Halteverbot:
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
- im Bereich von scharfen Kurven,
- auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
- auf Bahnübergängen,
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
und auch ohne Verkehrszeichen 286 gilt Parkverbot:
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Verkehrszeichen oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- vor Bordsteinabsenkungen.
Für uns als Feuerwehr und Rettungsdienst sind insbesondere die nachfolgenden Hinweise für ein schnelles Erreichen einer Einsatzstelle ungeheuer wichtig:
Es gibt besondere Objekte oder Bereiche, für die von der jeweils zuständigen Stadt bzw. Gemeinde eine oder mehrere gesicherte Feuerwehrzufahrten angeordnet sind. Diese Zufahrten werden mit einem Schild FEUERWEHRZUFAHRT durch die anordnende Behörde amtlich gekennzeichnet. Vor und in diesen amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist das Halten absolut verboten. Da das Abstellen eines Fahrzeuges vor oder in einer Feuerwehrzufahrt immer sofort eine konkrete und nicht nur eine zunächst abstrakte Behinderung darstellt, ist ein kostenpflichtiges Abschleppen jederzeit möglich.
Amtliche Kennzeichnung einer Feuerwehrzufahrt in Stockstadt
Auf mehrspurigen Straßen ist für alle Einsatzfahrzeuge unbedingt eine Rettungsgasse zu bilden und diese freizuhalten.
Downloads:
Info-Blatt_freie_Fahrt_Vorderseite.pdf
Info-Blatt_freie_Fahrt_Rückseite.pdf